Wissenswertes rund um mobiles Reisen,
Kauf, Rechtliches und Tipps & Tricks.

Camping-Neulinge & Einsteiger aufgepasst!


Gemeinsam mit der Messe Wels hat der ÖCHV einen Leitfaden für alle, die neu in der Welt des Camping & Caravaning sind, erstellt!

Einsteiger Leitfaden

Einwintern


Ist Ihr Fahrzeug schon für die kalte Jahreszeit vorbereitet? Hier gilt es, einige wichtige Dinge zu beachten. Tipps & Tricks zum Einwintern Ihres Campingfahrzeugs finden Sie hier!

Einwintern Campingfahrzeug

Winter-Camping


Wintercamping ist ein Thema für Sie? Es gibt bereits zahlreiche Campingplätze, die auch in der kalten Jahreszeit keinerlei Komfort vermissen lassen. Trotzdem gilt es, einige Dinge zu beachten!

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Auswintern


Der Frühling naht, und die Vorfreude auf die erste Ausfahrt mit Wohnwagen oder Reisemobil ist groß. Was es nach dem Winter alles zu beachten gibt, finden Sie hier!

Auswintern

NoVA und Risiken
beim Fahrzeug-Import

NOVA-Petition


Wir fordern eine umfassende Evaluierung und angemessene Bewertung der NoVA im Hinblick auf die spezielle Nutzung von Wohnmobilen. Wir schlagen vor, alternative Ansätze zur Förderung dieser Reiseform zu entwickeln, die ohne zusätzliche finanzielle Belastung der Bürger auskommen.

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NoVA: Unerwartete Zusatzkosten beim Kauf


Beim Import von Fahrzeugen können durch die NoVA erhebliche Zusatzkosten entstehen. Der österreichische Caravan-Handels Verband (ÖCHV) rät daher, sich gründlich zu informieren auf vertrauenswürdige inländische Anbieter zurückzugreifen.

Nutzen Sie unser NoVA-Berechnungstool (.XLSX)

Details

Die Abgabe ist auch im Falle von Schenkungen, Erbschaften und Übersiedelungen, bei Überführung des Fahrzeuges in das Steuergebiet zur erstmaligen Zulassung zu entrichten. Im Falle des Eigenimports eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs zur erstmaligen Zulassung in Österreich ist die NoVA auch von Privatpersonen selbst zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen. Für die Abfuhr der NoVA von Privatpersonen ist das Formular „NoVA 2“ zu verwenden.

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NoVA & Steuerreform 2020


Am 21. September 2019 hat der Nationalrat jenen Teil der Steuerreform verabschiedet, in der auch die NoVA enthalten ist. Der ÖCHV konnte einen für die Branche erfreulichen Zusatz zur NoVA-Berechnung für Reisemobile erwirken!

Details

Hier ein Auszug aus dem Gesetzestext:

Für Wohnmobile der Aufbauart „SA“ laut EG-bzw. EU-Übereinstimmungsbescheinigung oder Einzelgenehmigungsbescheid (Anhang II Teil A Nummer 5.1 der Richtlinie 2007/46/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, ABl. Nr. L 263 vom 9.10.2007 S. 1), deren Aufbau in nicht selbst tragender Bauweise ausgeführt ist, kann der CO[2]-Emissionswert, der der Berechnung des Steuersatzes nach Abs. 2 erster Satz zugrunde liegt, wahlweise mit dem Zweifachen der Nennleistung des Verbrennungsmotors in Kilowatt angenommen werden. Der Mindeststeuersatz beträgt in diesem Fall 16%.

Beginnend ab 1. Jänner 2024 wird der Wert 55g in Abs. 1 alle zwei Jahre jeweils um den Wert zwei und beginnend ab 1. Jänner 2021 wird der Wert 115g in Abs. 2 jährlich jeweils um den Wert drei abgesenkt. Der Bundesminister für Finanzen hat durch Verordnung die Werte für diese Absenkungen wie auch weitere Werte in Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 Z 4 anzupassen, soweit die Änderung der durchschnittlichen CO[2]-Emissionen auf Grund der technischen Entwicklung und regulatorischer Vorgaben dies erfordert. Dabei können im Interesse ökologischer und sozialer Zielsetzungen für unterschiedliche Kategorien von Kraftfahrzeugen abweichende Anpassungen vorgenommen werden.

Gesetzestexte:

Erlass Reisemobile 25.7.14
Gesetzestext NoVA
WLTP Leitfaden

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Rechtliche Risiken beim Fahrzeugimport


Beim Import von Fahrzeugen aus dem Ausland sollten Sie sich der rechtlichen Risiken bewusst sein, insbesondere im Hinblick auf Garantie und Gewährleistung.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen können sich von denen in Österreich unterscheiden, was zu Problemen bei der Durchsetzung von Garantieansprüchen führen kann.

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Oft decken ausländische Garantien nicht dieselben Mängel ab oder bieten kürzere Schutzfristen, und die Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen kann durch unterschiedliche Gesetzgebungen erschwert werden. Daher ist es ratsam, sich vor dem Kauf gründlich über die spezifischen Bedingungen und mögliche rechtliche Herausforderungen zu informieren.

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Zulassungstatistiken im Bereich
Wohnmobile und Wohnwägen

Exklusivität im Markt


In Österreich bleibt das Segment der Wohnmobilzulassungen eine exklusive Nische. Die Zahlen sind im Vergleich zum gesamten KFZ-Markt gering, was zeigt, dass dieser Bereich sehr spezialisiert ist und sich durch eine besonders stabile und zielgerichtete Nachfrage auszeichnet.

www.caraworld.at

Neue und geprüfte
Gebrauchte kaufen


Ob Wohnmobile, Wohnwagen oder Zubehör wie Anhänger: Wir bieten Ihnen regelmäßig 700 bis 1000 Artikel. Sämtliche Fahrzeuge stammen von unseren ÖCHV-Händlern und sind dementsprechend geprüft, sodass Sie in allen Belangen auf der sicheren Seite sind.

www.caraworld.at

www.cararent.at

Wohnmobile und
Wohnwägen mieten


Auf unserer Website cararent.at bieten Ihnen unsere Verbandshändler eine große Auswahl an unterschiedlichen Fahrzeugen und Wohnanhängern an. Auf cararent.at finden Sie für jeden Anspruch das passende Angebot.

www.cararent.at

Händler, Vermieter und Werkstätten
für Fahrzeuge und Ersatzteile in ganz Österreich

Der ÖCHV ist Partner des
Caravan Salon Austria, Messe Wels
Zeit bis zum CSA 2025: